Infos
Wichtige Kundeninformationen:
Dichtheitsprüfungen und F-Gasverordnung – EU2037/2000 EG und EU 517/2014 EG
Seit dem 01.01.2015 löst die sogenannte CO2-Äquivalenz, die bisher bekannte Dichtheitsprüfung rein nach der Kältemittelfüllmenge ab.
Der Betreiber ist dazu verpflichtet, Dichtheitsprüfungen durchführen zu lassen und steht in der Nachweispflicht, diese durchgeführt zu haben !
Unser Kälteanlagenbaumeisterbetrieb ist gemäß § 6 ChemKlimaschutzV zertifiziert.
EU 2015/2067
Wir sind berechtigt, gemäß der Durchführungsverordnung ( EU ) 2015/2067, Kategorie 1, zertifizierungspflichtige Tätigkeiten wie Installation, Reparatur, Instandhaltung, Wartung und Stilllegung an ALLEN Kälte- und Klimaanlagen, sowie Wärmepumpen durchzuführen.
Alte Berechnung:
- Füllmenge bis 3 kg = frei
- Füllmenge ab 3 kg = jährlich
- Füllmenge ab 30 kg = halbjährlich
- Füllmenge ab 300 kg = vierteljährlich
Neue Berechnung:
- Bis 5 t CO2-Äquivalenz = frei
- Ab 5 t CO2-Äquivalenz = jährlich
- Ab 50 t CO2-Äquivalenz = halbjährlich
- Ab 500 t CO2-Äquivalenz = vierteljährlich
Die aktuelle CO2-Äquivalenz berechnet man wie folgt:
CO2-Äquivalenz = GWP-Wert ( des jeweiligen Kältemittels )
x Anlagenfüllmenge in kg
Um das ganze zu veranschaulichen und damit Sie es zu Hause auch überprüfen können, ob Ihre Anlage eine Dichtheitsprüfung benötigt, zeigen Wir Ihnen hier ein kleines Beispiel:
1 x Klimaanlage mit 3 kg Anlagenfüllmenge
Kältemittel R 410A mit einem GWP-Wert von 2088
Lösung: CO2-Äquivalenz = 2088 x 3 kg = 6264 kg = 6,3 t
Abschließend zu diesem Themenbereich, stellen Wir Ihnen folgend noch eine kleine
Liste der gängigen Kältemittel und deren GWP-Werte dar.
- R 134a = GWP-Wert von 1430
- R 290 = GWP-Wert von 3
- R 404 A = GWP-Wert von 3922
- R 407 C = GWP-Wert von 1774
- R 410 A = GWP-Wert von 2088
- R 422 D = GWP-Wert von 2729
- R 507 A = GWP-Wert von 3985
- R 744 CO2 = GWP-Wert von 1