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Wichtige Kundeninformationen:

Dichtheitsprüfungen und F-Gasverordnung – EU2037/2000 EG und EU 517/2014 EG

Seit dem 01.01.2015 löst die sogenannte CO2-Äquivalenz, die bisher bekannte Dichtheitsprüfung rein nach der Kältemittelfüllmenge ab.

Der Betreiber ist dazu verpflichtet, Dichtheitsprüfungen durchführen zu lassen und steht in der Nachweispflicht, diese durchgeführt zu haben !

Unser Kälteanlagenbaumeisterbetrieb ist gemäß § 6 ChemKlimaschutzV zertifiziert.
EU 2015/2067

Wir sind berechtigt, gemäß der Durchführungsverordnung ( EU ) 2015/2067, Kategorie 1, zertifizierungspflichtige Tätigkeiten wie Installation, Reparatur, Instandhaltung, Wartung und Stilllegung an ALLEN Kälte- und Klimaanlagen, sowie Wärmepumpen durchzuführen.

Alte Berechnung:

  • Füllmenge bis 3 kg = frei
  • Füllmenge ab 3 kg = jährlich
  • Füllmenge ab 30 kg = halbjährlich
  • Füllmenge ab 300 kg = vierteljährlich

Neue Berechnung:

  • Bis 5 t CO2-Äquivalenz = frei
  • Ab 5 t CO2-Äquivalenz = jährlich
  • Ab 50 t CO2-Äquivalenz = halbjährlich
  • Ab 500 t CO2-Äquivalenz = vierteljährlich

Die aktuelle CO2-Äquivalenz berechnet man wie folgt:

CO2-Äquivalenz = GWP-Wert ( des jeweiligen Kältemittels )
x Anlagenfüllmenge in kg

Um das ganze zu veranschaulichen und damit Sie es zu Hause auch überprüfen können, ob Ihre Anlage eine Dichtheitsprüfung benötigt, zeigen Wir Ihnen hier ein kleines Beispiel:

1 x Klimaanlage mit 3 kg Anlagenfüllmenge
Kältemittel R 410A mit einem GWP-Wert von 2088

Lösung: CO2-Äquivalenz = 2088 x 3 kg = 6264 kg = 6,3 t

Abschließend zu diesem Themenbereich, stellen Wir Ihnen folgend noch eine kleine Liste der gängigen Kältemittel und deren GWP-Werte dar.

  • R 134a = GWP-Wert von 1430
  • R 290 = GWP-Wert von 3
  • R 404 A = GWP-Wert von 3922
  • R 407 C = GWP-Wert von 1774
  • R 410 A = GWP-Wert von 2088
  • R 422 D = GWP-Wert von 2729
  • R 507 A = GWP-Wert von 3985
  • R 744 CO2 = GWP-Wert von 1
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